14.05.21 / Info: Neustart Squash im Breitensport, Präventionskonzepte
Für die Ausübung des Squashsports im „Breitensport“ gelten ab 19. Mai nachfolgende Regeln, die als Empfehlung des ÖSRVs an Vereine und betroffene Anlagen übermittelt werden.
- Coronatests haben eine Gültigkeit von 48 Stunden
- Es gilt die 20 Quadratmeter-Regel pro Person
Die Übersicht des ÖSRV (gilt als Empfehlung, die Einhaltung und Kontrolle obliegt nicht dem ÖSRV):
COVID 19 Übersicht Mai 2021 – Breitensport
Die Ausübung von Squash im Spitzensport erfolgt nach dem beiliegenden Spitzensportkonzept des ÖSRV. (Detaillierte Informationen ergehen laufend durch den Coronabeauftragten des ÖSRV, Monschein Heribert, direkt an die betroffenen AthletInnen).
Zu beachten ist dabei:
- Im Spitzensport ist weiters ein 7-Tage Testintervall vorgesehen
- Wenn jemand aus dem Bereich Spitzensport jedoch mit einer Person aus dem Bereich Breitensport den Court betritt, gilt ein Coronatest nur 48-Stunden (für beide Personen!)
- Der Spitzensport fällt in den Verantwortungsbereich des ÖSRV und wird auch von diesem Kontrolliert
COVID 19 Konzept Squash Mai 2021-Spitzensport
Ebenfalls vom ÖSRV zur Verfügung gestellt wird ein Präventionskonzept, welches als Vorlage für Vereine und Anlagen dienen kann. Die Verantwortung bei Verwendung dieser Vorlage liegt ausschließlich bei den jeweiligen Konzepterstellern (also bei den Vereinen bzw. Anlagen).