01.07.20 / Info: aktuelle COVID-19-Lockerungsverordnung
Nachfolgend die aktuellen Informationen des Bundesministeriums! (Stand 01.07.20)
Wir appellieren weiterhin an alle Vereinsspieler, sich bei der persönlichen Sportausübung an die geltenden Empfehlungen und Verordnungen zu halten!
Die nächste COVID-19-Lockerungsverordnung, die auch den Sport betrifft, ist mit heute in Kraft getreten. Es ist nun wieder jede Form des Sports ohne Mindestabstand möglich. Wenn es bei Sportarten bei sportartspezifischer Ausübung zu Körperkontakt kommt – das ist bei den meisten Formen von Mannschafts- und Kampfsportarten der Fall – ist vom Verein oder vom Betreiber der Sportstätte ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten bzw. umzusetzen.
Nachstehend die wichtigsten Informationen:
Für weitere Fragen ist es möglich, sich an das Sportministerium zu wenden:
Hotline: Tel: +43 (1) 71606 – 665270 (Mo-Fr 9 bis 15 Uhr)
E-Mail: sport@bmkoes.gv.at