27.07.22 / Info: Deadline für die Ab- bzw. Anmeldung bei Vereinswechsel – 15.08.22
Bei einem Vereinswechsel innerhalb des oberösterreichischen Landesverbandes muss sich der wechselnde Spieler bis spätestens 15.08. eines jeden Jahres bei seinem alten Verein sowie beim OÖSRV schriftlich abmelden. Die Vereine müssen ihre diesbezüglichen Spielerzugänge bis spätestens 15.08. eines jeden Jahres beim OÖSRV schriftlich anmelden. Wenn ein in Oberösterreich einmal gemeldeter Spieler eine ganze Saison (01.09. bis 30.06. des Folgejahres) nicht als ordentliches Mitglied eines OÖSRV-Vereins gemeldet wird, gilt er in Oberösterreich als vereinslos.
Die bei einem Spielertransfer innerhalb von Oberösterreich an den Bundesverband (ÖSRV) vorzunehmende Meldung wird vom OÖSRV veranlasst.
Wenn ein Spieler aus einem anderen Bundesland zu einem OÖSRV-Verein wechselt, gelten für die Abmeldung beim alten Verein die Bestimmungen des entsprechenden Landesverbandes. Der OÖSRV-Verein hat die schriftliche Anmeldung (mit Beilage einer Kopie der Abmeldung) bis spätestens 15.08. eines jeden Jahres beim oö Landesverband vorzunehmen.
Wenn ein Spieler von einem OÖSRV-Verein in ein anderes Bundesland wechselt, muss sich der wechselnde Spieler bis spätestens 15.08. eines jeden Jahres bei seinem alten Verein sowie beim OÖSRV schriftlich abmelden. Für die Anmeldung beim neuen Verein gelten die Bestimmungen des entsprechenden Landesverbandes.
(aus der OÖ-Mannschaftsspielordnung F)